Mag. Brigitte Rieger

Leistungen. Das kann ich für Sie tun.

Übersetzungen

  • Beglaubigte und unbeglaubigte Übersetzungen
  • Fachübersetzungen
  • Chinesisch-Deutsch und Deutsch-Chinesisch
  • Übersetzungen ins Chinesische werden von qualifizierten Muttersprachlern korrekturgelesen
  • Traditionelle und reformierte Schriftzeichen
  • Korrekturlesen bestehender Übersetzungen

Textsorten

Übersetzung sämtlicher persönlicher und geschäftlicher Dokumente, wie Personalurkunden, Diplome, Bescheinigungen, Zeugnisse, Gerichtsurteile, Beschlüsse, Firmenbuchauszüge, notarielle Urkunden, Vollmachten, Geschäftskorrespondenz, Jahresberichte, Steuerbescheide, und viele mehr.

Beglaubigungen

Beglaubigte Übersetzungen werden mit dem Beglaubigungsvermerk, dem Herstellungsdatum der Übersetzung, meiner Unterschrift und einem Abdruck meines Rundsiegels versehen. Damit bestätige ich die genaue Übereinstimmung (Korrektheit und Vollständigkeit) der Übersetzung. Die Beglaubigung meiner Unterschrift und meines Rundsiegels wiederum, die sogenannte „Zwischenbeglaubigung“, obliegt dem Landesgericht Wels (Oberösterreich), bei dem ich eingetragen bin.

Für den internationalen Rechtsverkehr, das heißt für den Auslandsgebrauch, ist grundsätzlich die Vorlage einer beglaubigten Originalurkunde erforderlich. Die beglaubigte Übersetzung wird mit dieser Originalurkunde fest („untrennbar, dauerhaft“) verbunden. Sie müssen mir daher ein wiederbeschaffbares Originaldokument vorlegen und für die Anbringung der Übersetzung und der Beglaubigungen „opfern“, wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung ihrer Urkunde brauchen.
Überbeglaubigungsvermerke sollen in der Übersetzung bereits aufscheinen, das heißt, dass Sie diese vor der Übersetzung einholen sollen.
Ich gebe meine Erfahrungen zum erforderlichen Beglaubigungsweg von Dokumenten für die Verwendung in der Volksrepublik China oder in Taiwan („volle diplomatische Beglaubigung“) gern an meine Kunden weiter.

Dolmetschungen

Konsekutivdolmetschen  · Flüsterdolmetschen  · Dolmetschen bei Behörden